Sollten Sie keine Mängel an ihrem Fahrzeug vorweisen, erhalten sie die Plakette für weitere zwei Jahre. Sollten geringe Mängel festgestellt werden, die jedoch keinen Einfluss auf den Straßenverkehr oder das Fahrverhalten und die Leistungsdaten des Autos haben, können Sie ebenfalls eine Plakette erhalten. Sie sind jedoch verpflichtet, die Mängel beheben zu lassen. Da dies auch vermerkt wird, kann dann bei nicht behobenen Mängeln im Fall einer Verkehrskontrolle durch die Polizei ein Bußgeld drohen. Werden keine Mängel festgestellt, erhalten Sie sofort eine neue HU-Plakette und müssen erst in zwei Jahren wieder beim Prüfer vorbeischauen. Bei erheblichen Mängeln wird es richtig ernst: Findet der Prüfer derartige Mängel an Ihrem Auto vor, gibt es keine Prüfplakette. Ein erheblicher Mangel wäre z. B. ein defekter Stoßdämpfer, da Sie mit ihnen nur noch begrenzte Sicherheit im Verkehr besitzen. Ein gefährlicher Mangel bezeichnet die Vorstufe zur Verkehrsuntauglichkeit. In diesem Fall dürfen sie ihr Fahrzeug noch in eine Werkstatt oder in Ihre Garage fahren, um es reparieren zu lassen. Doch lassen Sie sich damit nicht ewig Zeit, denn oft gilt hier die Vorgabe, den Mangel innerhalb eines Monats beheben und erneut vorstellig zu werden. Erfüllen Sie diese Vorgabe nicht, kann dies ebenfalls mit einem Bußgeld von 25 € bestraft werden. Wenn es hart auf hart kommt, kann Ihr Auto sogar als „verkehrsunsicher“ deklariert werden, was dazu führen kann, dass es sofort stillgelegt wird und Sie sich nach einem Ersatz umschauen müssen.
Damit es nicht so weit kommt, empfehlen wir Ihnen deshalb eine regelmäßige Inspektion durchführen zu lassen, um frühzeitig handeln zu können und nicht erst, wenn der Schaden bereits weit fortgeschritten ist.